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Ruhezeiten

Die gesetzlichen Ruhezeiten sind: - Sonn- und Feiertage (Sonntagsruhe) - an Werktagen die Zeiten von 13:00 bis 15:00 Uhr (Mittagsruhe) - 20:00 bis 7:00 Uhr (Nachtruhe) - Ausnahme Gartenverein samstags bereits ab 18 Uhr Während dieser Ruhezeiten sind Arbeiten im Freien mit Geräten und Maschinen nach dem Anhang der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (wie Rasenmäher, Heckenscheren, Vertikutierer, Schredder/Zerkleinerer, etc.) sowie mit sonstigen motorbetriebenen Handwerks- und Gartengeräten (z. B. Sägen, Schleifmaschinen u.a.) verboten. Bitte führen Sie auch andere laute Tätigkeiten außerhalb der Ruhezeiten durch! Verstöße gegen die Verordnung können mit einem Bußgeld geahndet werden. Weiter Informationen: siehe ➜ Stadt Braunschweig - Ruhezeiten