Garten­gestaltung

Der Garten ... unsere kleine Oase inmitten dieser Welt ... ein Ort der Entspannung und des Wohlfühlens. Lieferant so viel schöner und gesunder Früchte. Dafür nehmen wir auch schonmal die eine oder andere Mühe auf uns.


Aber ... bitte beachten, das ... so Einiges seine Regeln und Grenzen hat: Wir sind ja nur Pächter. Sonst seid ihr in eurer Gestaltung (fast) frei und nicht gebunden. Aber kleine Regeln sind nun einmal vorgegeben.

  • Hecken dürfen nicht höher als 1m im Innenbereich sein. Als Sichtschutz / Windschutz an Terrassen, Kompost und Spielplätzen ist 1,5m Höhe zulässig.
  • Sichtschutzwände sind nicht erlaubt.
  • Sträucher, Bäume und Büsche haben in der Regel den Grenzabstand von 3m einzuhalten. Ausnahmen sind Spindel und Schnurbäume und einige Beerensträucher. Informiert euch darüber vorher. Entweder in der Satzung oder beim Vorstand. Die meisten Sträucher werden von Natur aus höher als erlaubt und sind deshalb durch Schnitt auf die zulässige Höhe zu begrenzen.
  • Pools sind in der Zeit von März bis Oktober zugelassen, wenn sie den Anforderungen des Pachtvertrages entsprechen. Die Wasseroberfläche darf 10m² nicht überschreiten und der tiefste Punkt bis zum Beckenrand darf nicht tiefer als 80cm sein.
  • Gewächshäuser werden auf Antrag genehmigt. Die Größe richtet sich nach dem jeweils gültigen Pachtvertrag.
  • Tomatenunterstände aus festem Material sind bis zu einer Größe von 6 m² zulässig. Die Breitseite muss offen sein.
  • Freistehende Rankgerüste sind zweidimensional bis zu einer Höhe von 2,10 m zulässig.
  • Hochbeete sind zulässig. Eine Begrenzung ist hier nicht gegeben.
  • Je 100 m² Gartenfläche ist ein Kompostsilo von 1 m³ zulässig.
  • Teiche (Biotope) sind in der Größe und Tiefe begrenzt. Der jeweilige Garteninhaber haftet persönlich.
  • Geräteschuppen sind grundsätzlich nicht zulässig. Aber ... Ausnahmen ergeben sich aus Gerichtsurteilen gem. BKleingG. Da auch hierfür generell ein Bauantrag gestellt werde muss, bekommen Sie vom Vorstand eine separate Antwort.
  • Die ausschließliche Nutzung als Ziergarten ist unzulässig!
  • Ein Minimum von 1/3 der Gesamtfläche ist bei der Bewirtschaftung die Anbaufläche für Obst, Gemüse, Kräuter und Kulturen einzuhalten.
  • Die Rasenfläche darf nicht größer als 20 % der Gesamtfläche des Gartens sein. Die Abdeckung der Bodenoberfläche mit Schotter oder Kieselsteinen ist nicht zulässig.
Wichtig !
Für alle Baumaßnahmen muss über den Vereinsvorstand eine schriftliche Erlaubnis eingeholt werden.

Die obige Liste beinhaltet nur kurze Antworten auf die häufigsten Fragen. Genaueres ist bitte hier Nachzulesen:
in der ➜ Satzung des Vereins vom 17.04.2021 (2)
und auch im ➜ Pachtvertrag -> §5 (Stand Dez.2023)
Das Wichtigste in Kurzform für den Gartentisch➜ Kleines Gartenbuch (Juli 2024)

siehe auch :
➜ Landesverband Braunschweig
➜ Bundesverband der Kleingartenvereine