🎪

Rückbau - Abwassersammelgruben

(27.08.26)

Derzeit finden viele Diskussionen rund um das Thema Rückbau unzulässiger Abwassersammelgruben statt. Dem Landesverband ist bewusst, dass der Rückbau für die betroffenen Pächter mit Arbeit und Kosten verbunden ist. Dennoch gilt es die Verantwortung für Boden, Grundwasser und Oberflächenwasser nicht einfach auf die nächsten Generationen abzuwälzen.

Klare Vorgaben für nicht mehr zulässige Anlagen

Die bestehenden Anforderungen an den Boden-, Grund- und Oberflächenwasserschutz machen eine Anpassung des bisherigen Umgangs mit Abwassersammelgruben erforderlich. Nicht mehr genutzt werden dürfen insbesondere: Für die betroffenen Anlagen gelten Übergangsfristen. In Wasserschutzgebieten endet die Nutzung spätestens am 31. Dezember 2026. In allen übrigen Bereichen des Stadtgebietes ist eine Nutzung längstens bis einschließlich 31. Dezember 2028 möglich. Mit Ablauf der jeweiligen Frist ist die betreffende Grube stillzulegen und darf nicht weiter betrieben werden!

Stilllegung bedeutet nicht, dass die unzulässige Grube im Boden belassen wird!

Nach den geltenden Pachtverträgen sind die nicht mehr zulässigen Anlagen spätestens bis zum Ende des auf die Stilllegung folgenden Gartenjahres auszubauen. Das bedeutet: Wird eine Grube zum Ende des Gartenjahres 2026 stillgelegt, muss der Ausbau spätestens zum 31.12.2027 erfolgt sein. Eine weitere Verlängerung der Fristen oder Verbleib der unzulässigen Gruben löst das Problem nicht, sondern verlagert es auf die nachfolgende Gartenpächter. Nachfolgende Gartenpächter sollten darauf vertrauen können, ihre Gärten zu nutzen, ohne bei der Gartenarbeit auf Bauschutt zu stoßen, die der Vorgänger hinterlassen hat. Es wäre widersprüchlich und aus unserer Sicht nicht verantwortbar, wenn wir einerseits für Umwelt- und Naturschutz eintreten und andererseits nicht mehr benötigte und nicht zulässige Anlagen dauerhaft im Boden belassen und unsere Anlagen als Restmüllendlager nutzen.

Rückbaukosten sind kein Grund, sich der Verantwortung zu entziehen.

Wer eine Abwassergrube errichtet oder übernommen hat, muss auch deren spätere Rückbaukosten einkalkulieren, sollte die Grube defekt oder unbrauchbar werden. Die Kosten für den Bau, Übernahmen, Entsorgungsaufwand, Wartung und Prüfung waren kein Hinderungsgrund bei der Errichtung. Den Rückbau nun als unzumutbar darzustellen, dürfte bei vielen Gartenpächtern auf wenig Verständnis stoßen.

Rückbau - Ausnahme bei Gefährdung der Laubenstatik

Der Landesverband wird nicht verlangen, dass eine Grube ausgebaut wird, wenn dadurch die Standsicherheit oder Statik der Gartenlaube gefährdet würde. In solchen Fällen ist eine individuelle Prüfung erforderlich, die über einen Antrag über den Vereinsvorstand an den Landesverband eingeleitet werden kann (www.gartenfreunde- braunschweig.de/service/antrag-zum-verbleib-einer-abwassergrube).

Was müssen Grubenbesitzer jetzt beachten?

Betroffene Pächter müssen rechtzeitig tätig werden:

Umweltschutz und Verantwortung darf nicht dort enden, wo es unbequem wird.

Wir wissen, dass Veränderungen nicht immer bequem sind. Wir wissen auch, dass jeder Rückbau Aufwand bedeutet. Trotzdem müssen wir für uns, die Umwelt und den vielen nachfolgenden Generationen Verantwortung zu übernehmen. Wer heute eine nicht mehr zulässige Grube im Boden belässt, löst das Problem nicht, er verschiebt es lediglich. Das wollen und werden wir nicht unterstützen!

Unser Ziel ist ein Kleingartenwesen, das glaubwürdig für Natur-, Umwelt- und Ressourcenschutz einsteht. Oben hui und unten pfui ist nicht unser Anspruch.

Der Landesverbandsvorstand
Landesverband Braunschweig der Gartenfreunde e. V.
Rühmer Weg 50
38112 Braunschweig