Anträge zur Mitgliederversammung |
Ein Verein lebt vom Engagement seiner Mitglieder. Das betrifft nicht nur das Wirken nach Außen, um den Vereinszweck zu erfüllen. Auch die Gestaltung des Miteinanders im Verein sollte nicht allein dem Vorstand überlassen sein. Damit aus den vielen Ideen, Wünschen und Forderungen einzelner Mitglieder nicht ein unübersichtliches Chaos entsteht, gibt es die Mitgliederversammlung. Sie ermöglicht jedem Vereinsmitglied, sein Bestimmungsrecht über den Verein auszuüben – in geordneten Bahnen und innerhalb festgelegter Regeln. Eine davon lautet: Für eine gemeinschaftliche Beschlussfassung, muss zunächst ein Antrag gestellt werden. Und das rechtzeitig ... einen Monat vorher. Definition: Ein Antrag ist das Ersuchen eines Vereinsmitglieds, eine Entscheidung durch die Mitgliederversammlung herbeizuführen. dazu aus unserer Vereins-Satzung: * Anträge, über die in der Mitgliederversammlung beschlossen werden sollen, müssen dem Vorstand spätestens einen Monat vor der Mitgliederversammlung schriftlich vorliegen. * Über Anträge zur Mitgliederversammlung kann nur abgestimmt werden, wenn sie mit der Tagesordnung bekanntgegeben worden sind. Über nicht fristgemäß oder erst auf der Versammlung gestellte Anträge kann kein Beschluss gefasst werden.